Archiv für Dezember 7, 2015

http://www.presstv.ir/Detail/2015/12/05/440480/Syria-Homs-Waer-humanitarian-aid-
Destroyed buildings in the al-Waer neighborhood in the Syrian province of Homs are seen on July 2, 2015. (AFP)
Zerstörten Gebäude im Stadtteil al-Waer in der syrischen Provinz Homs sind auf 2. Juli 2015 gesehen. (AFP)

07.12.15 – SYRIEN – Hilfsgüter in von noch Militanten besetzten Gebieten kommen an: Gouverneur

-Als Folge von einem Abkommen mit der Regierung, die Lieferung von Hilfsgütern in Militante gehaltenen Teile der zentralen syrischen Provinz Homs hat begonnen.

-„Die Ruhe, die nach dem Abschluss des Abkommens sich durchgesetzt hat, hat ein positives Ergebnis für Waer mit der Lieferung von erster Hilfe und medizinische Produkte von internationalen Organisationen in Zusammenarbeit mit dem Syrischen Roten Halbmond gehabt hat,“ sagte der Gouverneur der Provinz Homs Talal Barazi, am Samstag, gehabt.

-Laut Abkommen am Dienstag erreicht, Waer Bezirk wird unter die volle Kontrolle der syrischen Regierung in den nächsten paar Monaten übergehen, während die 2.000 Militanten werden allmählich die Gegend verlassen.

-Inzwischen  lokale Aktivistengruppen veröffentlichen Videomaterial von Fahrzeugen mit UNICEF und die Roten Halbmond-Flaggen, die vor dem Eingang der Bezirke warten um die Hilfsgüter zu bringen.

-Nachdem die Kämpfer und ihre Familien vollständig umgesiedelt worden sind, sagte Barazi am Dienstag, die syrische Sicherheitskräfte werden erneut die Bereiche betreten.

-„Wir haben vereinbart Frieden zu halten und die militärischen Operationen zu beenden um die richtige Voraussetzung zu schaffen, um das Abkommen zum Erfolg zu bringen“ sagte er.

-Die Einigung wurde nach einem Treffen zwischen Barazi und Vertretern von Militanten Gruppen, einschließlich der al-Qaida/al-Nusra Front präsent in Waer, sowie Gruppen der Zivilgesellschaft für den Bezirk zuständig, unter der Aufsicht einer UN-Delegation und Vertretern der UN-Sondergesandte für Syrien Staffan de Mistura, erreicht.

-Syrische Truppen haben gekämpft, um die Gebiete unter der Kontrolle der vom Ausland unterstützten Militanten Gruppen wieder zu erlangen, die das Land seit 2011 verwüsten.

 

http://www.presstv.ir/Detail/2015/12/06/440576/Israel-Sweden-Wallstrom-Netanyahu-Hotovely
Israeli Prime Minister Benjamin Netanyahu (2ndR) pictured during a cabinet meeting in al-Quds (Jerusalem) on December 6, 2015. (AFP photo)
Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanyahu (2ndR) während einer Kabinettssitzung in al-Quds (Jerusalem) am 6. Dezember 2015 abgebildet. (AFP-Foto) – „Im Land der Lüge, die Wahrheit ist eine Krankheit“ – Luigi Pirandello –

-Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanyahu hat der schwedische Außenminister kritisiert, der die israelischen Streitkräfte der Durchführung außergerichtlicher Hinrichtungen von Palästinensern während die jüngste Welle von Gewalt in den besetzten Gebieten angeklagt hat.

-Unter Berufung auf die höhere Zahl der palästinensischen Opfer im Vergleich zu denen von Israelis, die schwedische Außenministerin Margot Wallström sagte Gesetzgeber am Freitag, dass israelische Soldaten übermäßige Gewalt während Auseinandersetzungen mit Palästinensern anwenden.

„Israels Antwort mit außergerichtlichen Hinrichtungen sei unverhältnismäßig hoch, so dass die Zahl der Toten auf der anderen Seite größer ist als die ursprüngliche Zahl der Todesopfer, die durch mehrere Faktoren entstanden ist“, sagte Wallström.

Schwedische Außenministerin Margot Wallström (AFP-Foto)

-Während ein Kabinett Tagung am Sonntag, Netanjahu verurteilt die Kommentare als „skandalös“, und hat sogar von einem Abbruch von Tel Avivs diplomatische Beziehungen mit Schweden gewarnt. (Eigentlich es wäre zu begrüßen….da Tel Aviv kein seriöser Partner ist, und sich an keiner Versprechen hält. Anm.d.Ü.).

-Israels stellvertretende Außenministerin Tzipi Hotovely sagte am Samstag, eine „scharfe Reaktion“ wird Wallströms Bemerkungen folgen.

-„Schweden hat alle rote Linien in den Beziehungen mit Israel passiert. Das bedeutet die Verleumdung von Israel und die Erklärungen zeigen, dass Schweden sich aus den Reihen der aufgeklärten Nationen, die den Dialog über Menschenrechte in der Region teilnehmen können, entfernt hat“, sagte Hotovely. (Oh, oh, jetzt wird die Opferrolle aus der Schublade gezogen….wenn nicht so tragisch wäre, könnte man lachen, Israel und Menschenrechte und Frieden in der Region? seit wann? Man hat das Gefühl, Israel denkt, es kann wirklich alle Gojim „verarschen“. Anm.d.Ü.).

-Netanyahu kritisierte auch die palästinensische Autonomiebehörde Chefunterhändler Saeb Erekat, der sein Beileid an die Familie eines palästinensischen Mannes der zwei israelische Siedler in al-Quds (Jerusalem) geschossen und verwundet hat. Die palästinensische wurde von israelischen Truppen am Tatort getötet.

-Netanjahu sagte, Erekat hat den Angriff nicht nur verurteilen, sondern auch mit der Familie des Angreifers sympathisiert…..genau wie die Israelis mit den Siedlern sympathisieren, die palästinensische Häuser anzünden, und ihre Bewohner dem Feuertod bescheren……und immer noch frei herumlaufen. „Etwas ist faul im Staate Dänemark“.  Anm.d.Ü.).

-Inzwischen, mindestens 115 Palästinenser und 20 Israelis haben seit Anfang Oktober in die jüngste Welle von Auseinandersetzungen zwischen Palästinensern und Israelis ihr Leben verloren. (Mehr als tausend Palästinenser wurden verletzt. Amn.d.Ü.).

http://www.voltairenet.org/article189558.html
Resolution 2249 berechtigt nicht zur Bombardierung in Syrien

Während Frankreich eine ausgedehnte Propagandakampagne gestartet hat, um die öffentliche Meinung im Lande und die seiner Alliierten davon zu überzeugen, dass die UN-Resolution 2249 dazu berechtigt, Daesh in Syrien zu bombardieren, ohne die Erlaubnis der Arabischen Republik Syrien – auf deren Sturz es hofft – einholen zu müssen, bildet sich ein Konsens zwischen den juristischen Experten, dass dem nicht so ist.

| Paris (Frankreich) | 6. Dezember 2015

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-Am Schluss des einstimmigen Votums des Sicherheitsrats versuchte der Vertreter Frankreichs, François Delattre, sich mit seinem russischen Kollegen auszusprechen. Vitaly Churkin wiederholte indessen, dass der Wortlaut in keinem Fall Frankreich zur Bombardierung Syriens ohne die Zustimmung der Arabischen Republik Syrien berechtige. Es half nichts, kurz darauf versicherte Botschafter Delattre den Journalisten, dass die Einmischung Frankreichs ab jetzt rechtmäßig sei.

-Bekanntlich ist die Anwendung von Gewalt durch einen Staat von der Charta der Vereinten Nationen verboten [1]. Dieses Verbot lässt wie jede allgemeine Norm Ausnahmen zu, die im Regelwerk der Charta vorgesehen sind: Es handelt sich um militärische Einsätze, die durch den Sicherheitsrat im Rahmen des Kapitels VII autorisiert werden, oder auch um solche, die durch einen Staat gegen einen anderen in Ausübung seines Rechts zur Selbstverteidigung (Artikel 51) vorgenommen werden. In diesem letzten Fall ist die vorherige Zustimmung des Sicherheitsrats nicht erforderlich, aber der Staat muss den Sicherheitsrat über die Maßnahmen, die unter diesem Titel in Übereinstimmung mit den Verfügungen des Artikels 51 durchgeführt werden, in Kenntnis setzen.

-Das Selbstverteidigungsrecht ist zu verstehen als militärische Antwort auf einen bewaffneten Angriff von Seiten eines anderen Staates. Zu bedenken ist auch, dass die vorherige Zustimmung eines Staates für den Fall, dass ein anderer Staat dort einen militärischen Einsatz durchführen will, nach dem Völkerrecht als gültig betrachtet wird.

-Wie ist es, wenn ein Staat die Absicht hat, Gewalt gegen eine nichtstaatliche Einheit auszuüben? Oder auch, wenn ein Staat vorgibt, seine Maßnahmen wären aufgrund des Selbstverteidigungsrechts zu rechtfertigen, ohne dass ein bewaffneter Angriff durch einen anderen Staat vorliegt? Oder wenn ein Staat Luftangriffe auf dem Territorium eines anderen Staates ohne jede Zustimmung ausführen will?

-Unter diesem Gesichtspunkt halten wir es für angebracht, in Kürze eine Resolution zu analysieren, die neulich durch den Sicherheitsrat verabschiedet und als Antwort der internationalen Gemeinschaft auf die Attentate des 13. November 2015 in Paris dargestellt wurde.

-In der Tat hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen innerhalb einer Woche nach den Attentaten von Paris die Resolution 2249 (2015) am Freitag, dem 20. November 2015, angenommen [2]. Es handelt sich um einen Text auf der Grundlage eines Resolutionsentwurfs, der durch Frankreich vorgelegt, in der Folge abgeändert und schließlich einstimmig durch die fünfzehn Ratsmitglieder angenommen wurde. Seine erneute Lektüre ist angebracht inbesondere im Hinblick auf die offiziellen Erklärungen, die im Anschluss an seine Annahme in Frankreich und darüber hinaus abgegeben wurden.

Eine Resolution als Antwort auf weitere Attentate

-Nach strengen Abwägungen liest sich der erste Punkt des Regelwerks wie folgt: „Der Sicherheitsrat (…) 1. Verurteilt unmissverständlich auf das schärfste die grauenhaften terroristischen Attentate, die durch ISIL, auch unter dem Namen Daesh bekannt, am 26. Juni 2015 in Sousse, am 10. Oktober 2015 in Ankara, am 31. Oktober 2015 über dem Sinai, am 12. November 2015 in Beirut und am 13. November 2015 in Paris verübt wurden, sowie alle anderen durch ISIL, bekannt auch unter dem Namen Daesh, verübten Attentate einschließlich der Geiselnahmen und der Ermordungen“.

-Man stellt fest, dass die Liste der genannten Attentate Handlungen umfasst, die im Juni 2015 begangen wurden, ohne dass seither eine Resolution durch den Sicherheitsrat verabschiedet wurde: Die letzten den Terrorismus betreffenden Resolutionen des Rates sind die vom 12. Februar 2015 [3], gefolgt von Resolution 2214 (2015) vom 27. März 2015 mit Bezug auf die in Libyen verübten Attentate [4]. Sie formuliert: Der Sicherheitsrat „1. Verurteilt alle terroristischen Handlungen, die ISIL, die Gruppen, die ihm Treue gelobt haben, Ansar al-Scharia und alle weiteren mit al-Qaida verbundenen Einzelpersonen, Gruppen, Unternehmen und Körperschaften, die in Libyen operieren, begangen haben, und betont diesbezüglich, dass ein umfassendes Konzept entwickelt werden muss, um einen radikalen Kampf gegen sie zu führen“.

-Es handelt sich nicht um eine einfache Aktualisierung durch den Sicherheitsrat: Die Liste der seit Juni 2015 verübten Attentate erlaubt dem Rat auf diese Weise, die Anzahl der Staaten, die Opfer terroristischer Aktionen sind, zu erweitern und verleiht damit der Abwägung Nr. 5 derselben Resolution, die in ihrem abschließenden Teil wie folgt formuliert ist, ihre ganze Bedeutung: „Der Islamische Staat des Iraks und der Levante (ISIL) (auch unter dem Namen Daesh bekannt) bildet eine weltweite Bedrohung von bislang nicht gekanntem Ausmaß gegen den Frieden und die nationale Sicherheit“.

Eine enthusiastische Reaktion

-In rein rechtlicher Hinsicht beglückwünschte sich der Vertreter Frankreichs sofort zur Annahme der Resolution vom 20. November 2015; er legte Nachdruck auf die Folgen, die sich seiner Ansicht nach daraus ergeben: „Unsere militärischen Aktionen, über die wir den Sicherheitsrat von Anfang an informiert haben, waren gerechtfertigt durch das kollektive Selbstverteidigungsrecht. Ab heute können sie sich in Übereinstimmung mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen auch auf das individuelle Selbstverteidigungsrecht stützen“, erklärte Delattre [5].

-Indem Frankreich sich allein auf den Boden der Selbstverteidigung stellt (und nicht auf den einer militärischen Intervention, die durch Überlegungen anderer Art begründet ist), schließt es sich den Positionen anderer Staaten an, die Luftschläge in Syrien ausführen.

-Im Oktober 2015 hatte Professor Philippe Lagrange (Universität von Poitiers) die Berufung Frankreichs auf den Begriff des „Selbstverteidigungsrechts“ hervorgehoben: „Bis in die Gegenwart hat Frankreich das Völkerrecht hinsichtlich der Berechtigung zur Anwendung von Gewalt eingebracht. Um in Syrien zu bombardieren, ist entweder das Einverständnis der gesetzlichen Amtsgewalt des Landes erforderlich oder eine Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Wir haben weder das eine noch das andere“ [6]. In einem anderen Artikel, der im September 2015 in La Croix erschien, ist zu lesen, dass für Ariel Colonomos (Forschungsleiter bei CNSR): „der französische Verteidigungsminister sich kürzlich auf den Begriff des ’gerechten Krieges’ berufen hat, ein Konzept, das die Philosophen des christlichen Rechts entwickelt haben, um die Beziehungen zwischen Staaten zu regeln, was insbesondere eine gerechte Sache beinhaltet – Notwehr oder Rettung der Unschuldigen –, den Einsatz als letztes Mittel, die Verhältnismäßigkeit und die Erfolgswahrscheinlichkeit“ [7].

Ein merkwürdiges Déjà-vue-Erlebnis

-„Gerechte Sache“, „weltweite Bedrohung“, Rückgriff auf das Konzept des „Selbstverteidigungsrechts“, um militärische Einsätze als Antwort auf die Handlungen nichtstaatlicher Einheiten zu rechtfertigen – diese Begriffe erinnern auf eigentümliche Weise an die „legitime Selbstverteidigung“, die von den USA nach den Attentaten des 11. September 2001 heraufbeschworen wurde. Man rufe sich ins Gedächtnis: „Präventive Notwehr“, „illegale Kämpfer“ oder auch der Gebrauch des Begriffs „Aggressions-“, um eine terroristische Handlung zu kennzeichnen, und „Krieg“, um den Kampf gegen den Terrorismus zu benennen, waren Bestandteile des anfechtbaren – und angefochtenen – Arsenals von Argumenten, das die USA benutzten, um ihre Operationen in der Folge des 11. September 2001 juristisch zu rechtfertigen [8].

-Was die Vorstellung einer „präventiven Selbstverteidigung“ angeht, so denke man daran, dass der erste Staat, der sich offiziell darauf berief, Israel war beim Angriff der israelischen Jagdbomber 1981 auf den Atomreaktor von Osirak im Iran [9]. Fast 35 Jahre nach seinem Bekanntwerden und nach vielen weiteren seither von Israel durchgeführten Aktionen erscheint die Schlussfolgerung von Professor Georges Fischer von erstaunlicher Aktualität: „Man bleibt überrascht, wie ein kleines Land regelmäßig und straffrei die internationale Gemeinschaft und die Normen des Völkerrechts herausfordern kann“. Noch nicht so weit zurück, im März 2008, nahm Kolumbien, ein anderer Verbündeter der Vereinigten Staaten, gleichermaßen Bezug auf das Selbstverteidigungsrecht, um seinen Militäreinsatz auf dem Staatsgebiet von Ecuador zu rechtfertigen (Operation „Fenix“ am 1. März 2008).

-Im Falle der Pariser Attentate vom 13. November scheint die Kennzeichnung als „kriegerischer Akt“ und als „Aggression gegen unser Land“ durch die französischen Behörden schwere Zeiten für bestimmte Grundprinzipien des Völkerrechts anzukündigen. Es ist anzumerken, dass die Definition von „Aggression“ in der 1974 durch die UN-Generalversammlung angenommenen Resolution 3314 nun ergänzt werden kann durch die der „Angriffshandlung“, die von den Vertragsstaaten im Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) 2010 in Kampala (das heißt neun Jahre nach den Attentaten des 11. September 2001) angenommen wurde. Diese schließt Handlungen von nichtstaatlichen Einheiten, die unabhängig von einem Staat handeln, aus: Wir verweisen den Leser auf den Wortlaut der genannten Definition (an der die Delegierten Frankreichs bei ihrer Ausarbeitung mit den Repräsentanten von 120 Vertragsstaaten des Römischen Statuts beteiligt waren).

Eine übersehene ursprüngliche Auslassung

-Hinsichtlich des Inhalts der Resolution 2249 des Sicherheitsrats hat der Vertreter Frankreichs in seiner oben genannten Rede [10] auch betont, dass „diese Resolution unsere Aktion in den Rahmen des Völkerrechts einfügt unter Beachtung der Charta der Vereinten Nationen, die unser gemeinsames Gut ist, unser gemeinsamer Schatz. Er schafft auch eine Gewähr für den wirksamen Kampf gegen den transnationalen Terrorismus.“ Falls die Fachleute im Völkerrecht sich wirklich glücklich schätzen zu erfahren, dass ein Staat die Charta der Vereinten Nationen als wahren „gemeinsamen Schatz“ betrachtet, so muss doch daran erinnert werden, dass die Bezugnahme auf die Charta in der Textvorlage der Resolution 2249 das Ergebnis der Bemühungen Russlands ist. Das ist ein Detail, das die Kommentatoren nicht übermäßig interessiert hat.

-In der oben genannten offiziellen Mitteilung der Vereinten Nationen ist zu lesen, dass sich „Churkin darüber freut, dass die Änderungen, die auf Antrag seiner Delegation vorgenommen wurden, insbesondere die Bezüge auf die Charta der Vereinten Nationen, nunmehr im Text erscheinen“. Auf einer anderen Webseite zur Arbeit des Sicherheitsrates präzisiert eine Bemerkung über die im Originaltext Frankreichs vorgenommenen Änderungen, dass Russland sich in genau diesem Punkt besonders nachdrücklich gezeigt habe [11]. Natürlich stellt ein Entschließungsantrag, der von Frankreich ohne jede Erwähnung der Charta in der Vorlage eingebracht wird, einen in vielerlei Hinsicht ungewöhnlichen Schritt dar: Die Aufklärung, ob wir es mit einer wahren „Premiere“ der französischen Diplomatie in den Vereinten Nationen zu tun haben, wird den Fachleuten überlassen. Da es sich um ein Gebiet handelt, auf dem die Staaten und die internationale Gemeinschaft wegen der Missbrauchsgefahr extrem wachsam waren [12], ist das offizielle Protokoll unter Umständen überraschend.

-Es wird empfohlen, den Punkt 5 des Entwurfs der Resolution 2249 in der beschlossenen Form zu lesen und ihn sich für einen Moment ohne irgendeine Erwähnung „unseres gemeinsamen Schatzes“ vorzustellen.

-Der Titel der Pressemitteilung der Vereinten Nationen, „Der Sicherheitsrat ruft die Staaten auf, die durch Daesh vorgenommenen terroristischen Handlungen zu bekämpfen“, ist vorsichtig formuliert [13]. Dagegen heißt es in einem Artikel, der über dieselbe Resolution in Le Monde erschien [14]: „Konkret gibt die Resolution 2249 keine gesetzliche Berechtigung, um in Syrien oder im Irak militärisch einzugreifen, da sie nicht unter das Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen gestellt wurde, welches den Gebrauch von Gewalt regelt. Aber der Wortlaut des Textes, der festlegt, dass ’alle notwendigen Maßnahmen’ zum Kampf gegen den IS erlaubt sind, lässt Raum für die Interpretation in Übereinstimmung mit den französischen Diplomaten.“

-Bekanntlich kann sich die rechtliche Unschärfe manchmal als extrem nützlich erweisen, insbesondere wenn die Richtlinien klar sind. Glauben zu machen, dass das, was klar ist, in Wahrheit unklar ist, kann auch eine kostbare Hilfe darstellen angesichts einer durch die Gewalt der Pariser Attentate traumatisierten öffentlichen Meinung, besonders wenn man mit bestimmten Verstärkern rechnet.

-In diesem Fall existiert eine solche aus der Lesart der Resolution abgeleitete Grauzone nicht: Der in Punkt 5 verwendete Ausdruck der Aufforderung an die Staaten, „alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen“, lässt kaum Raum für Zweifel, weil unmittelbar darauf der Ausdruck „in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, insbesondere mit der Charta der Vereinten Nationen“ folgt.

-Vor kurzem haben die Fachleute sich um die Verwirrung, die ein anderer Teil der Resolution 2249 (2015) schafft, Gedanken gemacht. Sie führen aus: „Andererseits ist die Resolution 2249 so ausgearbeitet, dass sie zur politischen Rechtfertigung eines Militäreinsatzes benutzt werden kann – durch das Auslassen von Angaben zu seiner rechtlichen Grundlage oder zur Machtbefugnis des Sicherheitsrates, ihn anzuordnen. Die kreative Mehrdeutigkeit dieser Resolution liegt nicht nur darin, die juristische Rechtfertigung eines Militäreinsatzes zu umgehen, indem sie den Eindruck vermittelt, dass der Sicherheitsrat ihn billigt, sondern auch darin, dass sie die anhaltende Debatte über die Legalität solcher Militäreinsätze unentschieden fortbestehen lässt“ [15].

-Man beachte, dass in Großbritannien der auf diese Art gesäte Zweifel von bestimmter Seite als echte Ermächtigung durch den Sicherheitsrat dargestellt wurde: in einer Erklärung des britischen Regierungschefs am 26. November 2015 vor dem Unterhaus des Parlaments [16].

Militäreinsätze außerhalb des Völkerrechts

-Bekanntlich bestanden die Militäreinsätze auf dem Staatsgebiet Syriens meistens darin, Aufklärungsflugzeuge zu schicken und die Standorte von Daesh zu bombardieren, und dies seit vielen Monaten. So gehen Australien, Kanada, die Vereinigten Staaten, Frankreich, Großbritannien (letzterer Staat ausschließlich mit Drohnen) und andere Mitglieder der „Koalition gegen ISIS“ vor.

-Es scheint angebracht daran zu erinnern, dass dieses Bündnis im September 2014 durch die Vereinigten Staaten gegründet wurde und der offiziellen Liste des Außenministeriums zufolge etwa sechzig Staaten einschließt; am 23. November 2015 zählte diese Liste dem britischen Premierminister zufolge 63 Staaten und zwei internationale Organisationen [17]. Man beachte, dass nur etwa dreißig „militärisch engagiert“ sind, so der französische Außenminister kürzlich in einer Ansprache vor dem Senat [18]. Während der Umsetzung der russischen Militäreinsätze in Syrien waren es nicht sechzig oder dreißig Staaten, die reagierten, sondern nur sieben von ihnen: Deutschland, Saudi-Arabien, Frankreich, die USA, Qatar, die Türkei und Großbritannien [19]. Es könnte sich dabei um das handeln, was der britische Regierungschef kürzlich mit dem Ausdruck „Coalition airstrikes against ISIL in Syria“ bezeichnete [20].

-Während die Angriffe auf den Irak hinreichend verbucht sind [21], gibt es über die auf Syrien erfolgten Angriffe wenig Informationen. Wenn es sie gab, stellten sie sich unter Umständen als widersprüchlich heraus: Während die ersten Einsätze dieser Art in Syrien durch das von den USA geführte Bündnis vom September 2014 datieren (dem Guardian zufolge, der auf den Einsatz von Saudi-Arabien, Bahrain, die Vereinigten Arabischen Emirate, Jordanien und Qatar verweist [22]), gibt doch ein Artikel in The Independent im April 2015 [23] an, dass es sich ebenfalls um erste Angriffe in Syrien durch dieselbe Koalition handele. Manche Staaten haben diese Aktionen dem Nationalen Sicherheitsrat mitgeteilt (und einige haben sie gerechtfertigt mit Berufung auf das individuelle oder das kollektive Selbstverteidigungsrecht), während andere Staaten sehr viel zurückhaltender blieben. Diese Angriffe stellen ein ernstes rechtliches Problem dar, soweit das Einverständnis Syriens fehlt wie auch eine Genehmigung durch den Sicherheitsrat.

-Im Falle des Irak gibt ein Schreiben vom 20. September 2014 an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen [24] an: „Aus diesem Grunde haben wir, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und den entsprechenden bilateralen und multilateralen Abkommen und unter uneingeschränkter Beachtung unserer nationalen Souveränität und unserer Verfassung, die Vereinigten Staaten ausdrücklich gebeten, internationale Maßnahmen zu ergreifen und die Standorte des Islamischen Staates und seiner militärischen Hochburgen anzugreifen, mit dem Ziel, die ständigen Bedrohungen, denen der Irak ausgesetzt ist, abzuwehren, seine Einwohner zu schützen und es den irakischen Streitkräften langfristig zu ermöglichen, die Kontrolle der nationalen Grenzen wiederaufzunehmen“.

-Die Militäreinsätze Russlands in Syrien haben die Erlaubnis des letzteren Staates. Eine kürzlich erfolgte Untersuchung zu diesem Thema – die vielleicht die Aufmerksamkeit der Juristen des Quai d’Orsay auf sich ziehen wird – kommt zu folgender Schlussfolgerung: „Auf der Grundlage der Ausführungen des Gerichtshofs und der von staatlicher Seite erhaltenen Antworten in Bezug auf die Interventionen Frankreichs in Mali und Russlands in Syrien scheint keine Norm die Intervention eines Staates in einem Bürgerkrieg auf Ersuchen der Regierung zu verbieten. Unter dieser Voraussetzung ist die Intervention Russlands in Syrien mit dem Völkerrecht konform“ [25].

-Was die weiteren in Syrien ausgeführten Einsätze betrifft, so hat Australien die ersten Bomben am 15. September 2015 abgeworfen [26], die Türkei hat das gleiche am 16. September 2015 getan [27] und am 7. September 2015 hat dem Artikel in der New York Times zufolge [28] die erste britische Drohne drei der Zugehörigkeit zu Daesh Verdächtigte getötet, von denen zwei die britische Staatsangehörigkeit hatten. Am selben 7. September hat die britische Regierung über einen früheren Einsatz mit Datum vom 21. August 2015 informiert [29]. In ihrem häufig gezeigten Bemühen um Originalität erklärten die Diplomaten Großbritanniens dem Sicherheitsrat [30], die physische Eliminierung von mutmaßlichen Daesh-Angehörigen in Irak und in Syrien stütze sich auf die Ausübung des kollektiven und individuellen Selbstverteidigungsrechts [31]: Man ist gespannt, ob die physische Eliminierung von Verdächtigen durch eine Drohne auch auf Einsätze auf britischem Territorium erweitert wird. Dazu ist zu sagen: Die Möglichkeit, dass französische Bürger zum Ziel französischer Anschläge in Syrien wie solcher, die anscheinend im letzten Monat stattgefunden haben [32], werden könnten, hat bereits verschiedene Reaktionen ausgelöst. So ist zum Beispiel in einem kürzlich in der Liberation erschienenen Artikel zu lesen: „Speziell Franzosen ins Visier zu nehmen, statt die globale Bedrohung zu bekämpfen, die der Islamische Staat darstellt, käme außergerichtlichen Exekutionen gleich“ [33]. In dem kürzlich von der Exekutive im Unterhaus vorgelegten Bericht [34] werden ausschließlich die Aufklärungsflüge über dem syrischen Staatsgebiet erwähnt [35].

Die ersten Luftschläge Frankreichs

-Was die Luftschläge Frankreichs in Syrien anbelangt, so wurden die ersten französischen Bomben von französischen Flugzeugen vor zwei Monaten, am Sonntag, dem 27. September 2015, abgeworfen [36]. Von den französischen Behörden wurden nur wenige Informationen über die Wahl und die Zweckmäßigkeit dieses Datums für die ersten Bombardierungen in Syrien herausgegeben. Ein – glückliches oder unglückliches – zeitliches Zusammentreffen: In seiner Ansprache vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen 24 Stunden später erwähnte der Staatschef nur, dass „Frankreich … seine Verantwortung annimmt. Es hat sie gerade kürzlich angenommen einschließlich einer bewaffneten Handlung, einer gewaltsamen Maßnahme“ [37].

-Obwohl in dieser letzten Rede Beweggründe humanitärer Art gefunden werden können für Eingriffe in Syrien angesichts des menschlichen Dramas, das seine Einwohner erleben, so muss man doch mit Recht fragen, ob Frankreich vor dem Abwerfen seiner ersten Bomben die möglichen Risiken beurteilt hat: Eine schnelle Antwort von Daesh an Frankreich war nach den Bombardierungen vom 27. September mehr als vorhersehbar. Der Grad der Koordination der Attentate vom 13. November zeigt, dass wenn Präventivmaßnahmen durch die Nachrichtendienste und durch jene, die in Frankreich auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung arbeiten, ergriffen wurden, sie nur eine begrenzte Wirksamkeit hatten. In seiner Rede vor dem Senat am 25. November 2015 erklärte der französische Außenminister: „Der 13. November hat die Lage verändert: Wir haben keine andere Wahl, als Daesh zu bekämpfen“ [38].

Die zögerlichen Schritte Großbritanniens und Kanadas

-Was Kanada betrifft, so datieren die ersten Luftschläge in Syrien vom April 2015 [39]. Nach den Vereinigten Staaten führt Kanada als zweites Nato-Mitgliedsland diese Art Aktionen in Syrien durch. Weniger enthusiastisch diskutieren die Briten noch immer über diese Frage [40]. Ein Bericht des Unterhauses vom Oktober 2015 – vom Netzwerk Voltaire online gestellt [41] – erklärt die besonders in rechtlicher Hinsicht bestehenden Grenzen [42]. In den letzten Tagen ist eine nationale Debatte über die Zweckmäßigkeit der Luftschläge in Syrien weiterhin in Gang [43]. Bislang schienen die britischen Militäreinsätze in Syrien auf Aufklärungsflüge und auf gezielte Angriffe mit Drohnen beschränkt zu sein. Am 26. November kündigte die britische Regierung ihre Absicht an, ihre Einsätze in Syrien durch Bombardierungen auszuweiten.

-Die neu gewählte Regierungsmacht in Kanada hat am 21. Oktober den Bombardierungen in Syrien (wie auch im Irak) ein Ende gesetzt [44]. Die kanadischen Autoren waren mit Blick auf das Völkerrecht und insbesondere auf die Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Sorge über die vorgebliche Legalität dieser Einsätze in Syrien und kamen zu Ergebnissen, die sich unserer Meinung nach auch auf die bereits erfolgten Bombardierungen durch andere Staaten anwenden lassen: „Eine Ausrede ist nicht möglich: Die Luftschläge Kanadas in Syrien stehen auf schwachen oder zumindest unbeständigen Rechtsgrundlagen“ [44].

Möglicher Missbrauch in Sicht

-Was die Verpflichtungen durch die Charta der Vereinten Nationen betrifft, so sind im Konzept für den Gebrauch von Gewalt in Syrien die fragwürdigen Interpretationen ebenso offensichtlich wie die unpassende Art mancher offizieller Erklärungen. Ein anderes Kapitel des Völkerrechts riskiert, gleichermaßen für Unruhe zu sorgen. Am selben Tag, als Präsident François Hollande erklärte, Frankreich sei „im Krieg“, verkündete der Richterverband Syndicat de la Magistrature [45]: „Die martialische Rede der Exekutive und ihre rechtliche Übersetzung in den Ausnahmezustand, der auf der Grundlage des Gesetzes vom 3. April 1955 verordnet ist, muss beunruhigen“. Amnesty International zeigte seinerseits die Gefahr des Missbrauchs mit folgenden Worten an: „Die Abänderung des Gesetzes über den Ausnahmezustand wird nur eine zweitägige Parlamentsdebatte zur Folge haben. Der eingebrachte Gesetzesvorschlag verlängert den Ausnahmezustand um drei Monate und erweitert das Spektrum der Maßnahmen, die in die Rechte und Freiheiten der Bürger eingreifen. Viele der eingebrachten Änderungsanträge können den Ausnahmezustand noch verschärfen. Der Ausnahmezustand erlaubt insbesondere, ohne vorherige richterliche Genehmigung Durchsuchungen vorzunehmen und Hausarrest zu verhängen, Vereinigungen mit dauerhafter Wirkung aufzulösen. Diese Notstandsmaßnahmen müssen absolut notwendig und verhältnismäßig sein in ihrem Anwendungsbereich und ihrer zeitlicher Dauer. Noch wichtiger: Sie dürfen ausschließlich angewandt werden, wenn die Situation dies erfordert, denn sie verstoßen gegen das gemeine Recht und beschränken die bürgerlichen Freiheiten und die Menschenrechte“ [46].

Anstelle eines Schlusswortes

-Ein Versuch, den Bezug auf die Charta wegzulassen, martialische Reden, bedrohliche kriegerische Haltungen, zweifelhafte Interpretationen der Normen für den Gebrauch von Gewalt (und – höchst problematisch – einiger Normen auf dem Gebiet der Menschenrechte) – diese verschiedenen Erscheinungsbilder erinnern eigentümlich an die Kriegslogik, die sich nach dem 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten einrichtete. Die US-Strategie im „Krieg gegen den Terrorismus“ scheint neue Anhänger in Frankreich zu haben, obwohl ihre Fehlschläge weithin bekannt sind. Genau in diesem Punkt ist die Annäherung nicht nur eine Geisteshaltung: Der erste ausländische Diplomat, der sich nach den Attentaten von Paris persönlich in den Élysée-Palast begab, war am 17. November der US-amerikanische Außenminister John Kerry; das erste Reiseziel im Ausland von Präsident François Hollande war nach den Attentaten der Besuch bei seinem Kollegen in Washington am 24. November.

Übersetzung
Sabine

[1] « Charte des Nations unies », Réseau Voltaire, 26 juin 1945.

[2] « Résolution 2249 », Réseau Voltaire, 20 novembre 2015.

[3] « Résolution 2199 du Conseil de sécurité (financement du terrorisme) », Réseau Voltaire, 12 février 2015.

[4] « Résolution 2214 (Libye) », Réseau Voltaire, 27 mars 2015.

[5] « Le Conseil de sécurité adopte une résolution appelant à la lutte contre Daech », Centre de Nouvelles de l’Onu, 20 novembre 2015.

[6] «Français tués en Syrie: „La légitime défense ne peut pas être invoquée“», Jean-Dominique Merchet, L’Opinion, 12 octobre 2015.

[7] «Les frappes françaises en Syrie sont-elles justifiées en droit international ?», entretien de François d’Alançon avec Ariel Colonomos, La Croix, 28 septembre 2015.

[8] Vgl. zu diesem Thema: « Quel(s) Droit(s) Applicable(s) à la „Guerre au Terrorisme“ ? », H. Tigroudja, Vol. 48 Annuaire Français de Droit International (AFDI), (2002), pp. 81-102. Eine Studie über den Begriff der Notwehr – unter vielen anderen – erklärt den Ursprung mit solcher Kreativität seitens der Juristen des Außenministeriums, dass uns eine Erinnerung angebracht erscheint: „Schon im Januar 2002 prangerte G. W. Bush in der Rede zur Lage der Nation vor dem Kongress eine ’Achse des Bösen, bewaffnet zur Bedrohung des Weltfriedens’ an, eine Achse, zu der Nordkorea, der Iran und der Irak gehörten. Seit dieser Zeit haben die USA, weitestgehend gefolgt von Großbritannien, nicht aufgehört, auf den potentiell gefährlichen Charakter des Irak für den Weltfrieden hinzuweisen, indem sie ihn beschuldigten, Massenvernichtungswaffen zu besitzen und mit dem internationalen Terrorismus in Verbindung zu stehen. Eine solche Vision suggeriert unterschwellig den möglichen Rückgriff auf das Recht zur Selbstverteidigung“. Vgl. « La légitime défense en droit international : quelques observations sur un concept juridique ambigu », B. Sierpinski, Vol. 19, Revue Québécoise de Droit International (2006), pp. 79-119, p. 116. Der Artikel ist hier vollständig erhältlich.

[9] «Le bombardement par Israël d’un réacteur nucléaire irakien», G. Fischer, Vol. 27 AFDI (1981), pp. 147-167, et en particulier pp. 162-166.

[10] «Terrorisme: Intervention de la France après l’adoption de la résolution 2249 du Conseil de sécurité», Centre des Nouvelles de l’Onu, 20 novembre 2015.

[11] «Adoption of a Resolution on Counter-Terrorism», What’s in Blue, Novembre 20, 2015.

[12] Es handelt sich in der Tat um zwei Bereiche des Völkerrechts, Aggression und Terrorismus, die seit einigen Jahren eine Herausforderung für die internationale Gemeinschaft darstellen: „Sowohl die Aggression wie auch der Terrorismus können in die ’grauen’ Kategorien der Normen oder Konzepte des Völkerrechts eingehen, obwohl jedes der beiden eine charakteristische Entwicklung genommen hat, die seiner eigentlichen Bedeutung entspricht. Nach diesem Befund und obwohl die Notwehr, die Aggression und der Terrorismus spezifisch sind, muss man sich fragen, warum solche Grauzonen existieren oder im Völkerrecht erscheinen. Es muss bemerkt werden, dass das, was Bezug auf das Selbstverteidigungsrecht hat, was Bezug auf das Völkerrecht hat, ja sogar auf die Aggression und den Terrorismus, dass diese Normen oder Konzepte den wesentlichen Bestandteil der internationalen Gesellschaft bis heute unmittelbar berühren: den Staat“ (B. Sierpinski, op.cit., p. 114).

[13] «Le Conseil de sécurité appelle les États à réprimer les actes terroristes commis par Daech», Centre de Nouvelles de l’Onu, 20 novembre 2015.

[14] «L’ONU autorise „toutes les mesures“ contre l’Etat islamique», Marie Bourreau, Le Monde, 21 novembre 2015.

[15] Freie Übersetzung des Autors von: „Resolution 2249, on the other hand, is constructed in such a way that it can be used to provide political support for military action, without actually endorsing any particular legal theory on which such action can be based or providing legal authority from the Council itself. The creative ambiguity in this resolution lies not only in the fact that it does not legally endorse military action, while appearing to give Council support to action being taken, but also that it allows for continuing disagreement as to the legality of those actions“. Vgl. “The Constructive Ambiguity of the Security Council’s ISIS Resolution”, D. Akande & M. Milanovic, EJIL Talk, November 21, 2015.

[16] “PM statement responding to FAC report on military operations in Syria”, 10 Downing Street, November 26, 2015.

[17] “David Cameron’s Response to the Parliament’s Report on Syria”, by David Cameron, Voltaire Network, 26 November 2015.

[18] Dem Außenministerium zufolge zählte man zum Zeitpunkt der Ankündigung im September etwa sechzig Staaten. Auf dieser ersten Liste bemerkt man, dass die Schweiz nicht unter den europäischen Mitgliedsstaaten dieser Koalition aufgeführt ist. Vom afrikanischen Kontinent nehmen nur Ägypten, Marokko, Nigeria, Tunesien und Somalien teil; Panama, das in seinen Entscheidungen oft allein dasteht, nimmt als einziger Staat Lateinamerikas an dem genannten Bündnis gegen ISIS teil. Bei seinem persönlichen Erscheinen vor den Senatoren (s. « Débat au Sénat français sur l’engagement militaire en Syrie », Réseau Voltaire, 25 novembre 2015.), präzisierte der französische Außenminister, dass „etwa dreißig Staaten in dem Bündnis militärisch engagiert sind“.

[19] «Déclaration conjointe sur les actions militaires récentes de la Fédération de Russie», Ministère français des Affaires étrangères, 2 octobre 2015.

[20] Siehe seinen oben genannten Bericht vor dem Unterhaus.

[21] Siehe Grafik 3 dieses Hinweises von BBC «US-led coalition air strikes in Iraq», November 26, 2015.

[22] “US confirms 14 air strikes against Isis in Syria”, The Guardian, September 23, 2014.

[23] “Syria air strikes: US launches attack on Isis as jihadist group warns of retribution”, Heather Saul, The Independent, April 21, 2015.

[24] « Lettre de l’Irak au Conseil de sécurité (lutte contre Daesh) », Réseau Voltaire, 20 septembre 2014.

[25] Freie Übersetzung des Autors von: „On the basis of the reasoning of the Court and the responses of states to the recent interventions in Mali by France and in Syria by Russia, it is argued here that there is no such rule that prohibits an intervention in a civil war if the invitation comes from the government. It is thus submitted that the Russian intervention in Syria is in accordance with international law”. Vgl. “Russia’s Intervention in Syria”, L. Visser, EJIL-Talk, 25 November 2015.

[26] “Australian fighter jets bomb Isis tank in east Syria airstrike, says Kevin Andrews”, Shalailah Medhora, The Guardian, September 16, 2015.

[27] “Turkey carries out first air strikes with US-led forces against Isis in Syria”, Suzan Frase, The Independent, September 16, 2015.

[28] “Britain Says It Killed 3 ISIS Suspects in First Drone Strike in Syria”, Stephen Castle, The New York Times, September 7, 2015.

[29] «Cameron révèle que le Royaume-Uni a mené une première frappe en Syrie», AFP, 7 septembre 2015.

[30] Man lese auf Seite 16: „On 21 October 2014, the Defence Secretary announced to Parliament that he was authorising flights of manned and unmanned surveillance aircraft over Syria to gather intelligence against ISIL“. Über Einsätze anderer Art in Syrien wird nichts gesagt.

[31] « Lettre du Royaume-Uni au Conseil de sécurité (bombardements en Syrie) », Réseau Voltaire, 7 septembre 2015.

[32] «Syrie : Salim Benghalem, la cible des frappes françaises à Rakka», Jacques Follorou, Le Monde, 17 octobre 2015.

[33] «Les bombardements français en Syrie sont-ils légaux?», Pierre Alonso, Libération, 13 octobre 2015

[34] “David Cameron’s Response to the Parliament’s Report on Syria”, by David Cameron, Voltaire Network, 26 November 2015.

[35] Als Beispiel verweisen wir den Leser auf den seltsamen Vorschlag Großbritanniens an die Vertreter Palästinas einige Tage vor der Abstimmung des 29. November 2012 in der Generalversammlung der Vereinten Nationen. «Le nouveau statut de membre de la Palestine : une perspective latinoaméricaine », N. Boeglin, Sentinelle, SFDI, Bulletin 329 (janvier 2013).

[36] «La France a mené ses premières frappes en Syrie», Nathalie Guibert, Le Monde, 27 septembre 2015.

[37] « Discours de François Hollande à la 70ème Assemblée générale de l’Onu », par François Hollande, Réseau Voltaire, 28 septembre 2015.

[38] Ibid.

[39] “Canada launches first air strikes in Syria”, BBC, April 9, 2015.

[40] “First UK airstrikes in Syria ‘two weeks away’”, Middle East Monitor, November 22, 2015.

[41] “Legal basis for UK military action in Syria”, by Arabella Lang, Voltaire Network, 26 November 2015.

[42] Siehe das Kapitel «Possible diplomatic, political and military risks of extending airstrikes into Syria ».

[43] “Syria airstrike protesters rally across UK – as it happened”, The Guardian, November 28, 2015.

[44] “Canada to end airstrikes in Syria and Iraq, new prime minister Trudeau says”, Jessica Murphy, The Guardian, October 21, 2015.

[45] «Vendredi soir, des attentats meurtriers ont touché la France en plein cœur», Syndicat de la Magistrature, 16 novembre 2015.

[46] Freie Übersetzung des Autors für den Satz « There is no escaping: the conclusion that Canada’s air strikes on Syria are on shaky, or at least shifting, legal ground”. Cf. «Canada’s Military Operations against ISIS in Iraq and Syria and the Law of Armed Conflict”, R.J. Lesperance, Vol. 10, Canadian International Lawyer (2015).

Nicolas Boeglin

Professor für Völkerrecht, Fakultät für Rechtswissenschaften, Universität von Costa Rica (UCR).

© Reuters
07.12.15 – SYRIEN – Westlichen Koalition trifft syrische Armee Gelände, mehrere tote, Dutzend Verletzte – Berichte….oder Mörder Inc. schlägt zu und lässt die Maske fallen…
-Wie berichtet wird, Kampfflugzeuge der USA geführte Koalition  haben vier syrische Soldaten in der Provinz Dier al Zor, meist unter der Kontrolle des islamischen Staates getötet. Sollte sich dies bestätigen, wäre dies das erste Mal, dass syrische Truppen von Koalitionsflugzeugen getroffen wurden, berichtet Reuters.

-Ein syrischer Regierungsquelle bestätigt, dass der Luftangriff stattgefunden hatte, und dass es Verluste gab . Die Quelle fügte hinzu, dass Fahrzeuge zerstört wurden.

-Insgesamt vier syrische Armee Soldaten wurden getötet, 16 weitere 16 verletzt, sagte eine Quelle in der Regierung der RIA Nowosti.

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„Der Luftangriff traf ein Munitionslager der syrischen Armee in Dier al Zor. Nach unseren Informationen sind vier Soldaten getötet worden und 16 wurden verletzt. Zwei Tanks wurden beschädigt. Dies war die Arbeit der US-geführten Koalition“, so die Regierung Quelle hinzugefügt.

Mehr lesen: „Jeder weiß, was los ist“: Istanbul Bewohner über die Türkei-ISIS Ölhandel

-Die Provinz Dier al Zor ist Osten Syriens, und wird weitgehend von islamischen Staat (ehemals ISIS / ISIL) kontrolliert. Die Region ist von großer strategischer Bedeutung für die Terrorgruppe, da es eine Reihe von Ölfeldern, eine wichtige Einnahmequelle für ISIS, enthält.

Am 24. November, schoss eine türkische Luftwaffe F-16 Jet eine russische Su-24 Bomber über Syrien ab. Ankara behauptet, dass das russische Flugzeug kurz dem türkischen Luftraum durchquerte. Einer der russischen Piloten wurde von syrischen Rebellen getötet, er sich aus dem getroffenen Flugzeug herauskatapultiert hatte, während der andere Pilot wurde in einer schnellen Rettungsaktion, wo ein russischer Soldat getötet wurde, gerettet.

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-Der Abschuss der Bomber von der Türkei, kam nach einer erfolgreichen russischen Bombenkrieg gegen ISIS Ölinfrastruktur auf der Syrien-türkischen Grenze und ist als Rache zu sehen. Putin bezeichnete die Tat als „Dolchstoß in den Rücken“ und beschuldigte Erdogan von der illegalen Ölhandel mit ISIS zu profitieren und der Terroristen zu unterstützen.

Weiterlesen: Putin: Abschuss des russischen Jets über Syrien Dolchstoß in den Rücken von terroristischen Komplizen

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-Russland hat Luftangriffe gegen der Islamischer Staat (ehemals ISIS, ISIL) und anderen Terrorgruppen in Syrien seit September 30 geführt. Die Streiks wurden nach einem formellen Antrag von Damaskus gestartet. Russische Jets starten ihre Einsätze aus Moskau Khmeimim Air Base in Latakia.

-Die Luftangriffe der US-geführten Koalition in Syrien sind in der Tat illegal, da sie noch nie die Erlaubnis von der syrische Präsident Baschar al-Assad die syrische Luftraum des Landes zu betreten bekommen haben. Als Reaktion auf die britische Entscheidung, sich den Bombenkrieg in Syrien anzuschließen, bekräftigte Präsident Assad in einem Interview mit der Sunday Times, dass die Anwesenheit von Großbritannien in Syrien rechtswidrig, da weder Damaskus noch die Vereinten Nationen haben London grünes Licht gegeben, um syrisches Gebiet zu bombardieren . (Was soll…England Kanonenboot Politik ist bekannt….und die Opium Krieg gegen China auch….durch die schädliche Einwirkung von USA auf England und Europa, ist sogar der kleine Rest Schamgefühl verlorengegangen der noch vorhanden war, jetzt lässt man schneller die Maske fallen als früher. Es geht soweit, da Israel und die Türkei ISIS Kämpfer in Israel und die Türkei in ihren Lazaretten gesund pflegen….und gleichzeitig Obama und Europa-US-Proxys, Medien inklusive, die unbedarfte Leser und Hörer rumposaunen, die sie fest entschlossen sind Daesh/ISIS zu bekämpfen, und mit keinem Wort Israel und Türkei Verhalten erwähnen, geschwiegen es zu verurteilen. Anm.d.Ü.).

„Es wird schädliche und illegale, und es wird den Terrorismus nur unterstützen, da geschah, nachdem die Koalition die Operationen vor einem Jahr oder so begonnen hatte, denn das ist wie ein Krebsgeschwür“, sagte Assad..

 

Gladio: NATO-Terroristen im Untergrund

Gladio: NATO-Terroristen im Untergrund

-Im Kalten Krieg existierten in Westeuropa zahlreiche Untergrundorganisationen, die im Fall eines sowjetischen Überfalls als Partisanen Sabotageaktionen ausführen sollten. Dazu wurden Kämpfer geschult und geheime Waffendepots angelegt. In der Bundesrepublik unterstand diese Stay-Behind-Truppe dem BND. Erst Anfang der 1990er Jahre flogen die illegalen Netzwerke auf. Über den aktuellen Forschungsstand zum Thema sprach Jens Wernicke mit dem Filmemacher und Journalisten Ulrich Stoll.

Jens Wernicke: Herr Stoll, soeben erschien Ihr Buch „Die Partisanen der NATO“, in dem Sie gemeinsam mit Erich Schmidt-Eenboom den sogenannten Stay-Behind-Truppen der NATO auf dem Gebiet der Bundesrepublik nachspüren, deren Existenz vor einigen Jahren der Schweizer Historiker Daniele Ganser aufgedeckt hat. Was sind Stay-Behind-Truppen und wieso gab es diese in der BRD?

-Ulrich Stoll: Nach 1945 und bis in die 1970er Jahre gingen westliche Militärs davon aus, dass im Kriegsfall weite Teile der Bundesrepublik innerhalb weniger Tage von den Angreifern überrollt würden. Stay-Behind-Netzwerke sollten nach einem Angriff des Warschauer Paktes im besetzten Deutschland, also im Rücken der sowjetischen Front, tätig werden – als Saboteure, Schleuser und Nachrichtenübermittler.

Jens Wernicke: Diese „Partisanen“, wie Sie sie nennen, waren also dazu da, um im Falle eines sowjetischen Angriffs Widerstand zu leisten? Dazu und zu nichts sonst?

Auch die ZDF-Sendung

-Ulrich Stoll: Interessant ist an frühen Stay-Behind-Netzwerken, die die CIA in Westdeutschland aufbaute, dass sie auch im Inneren tätig werden sollten. Diese Partisanen waren oft frühere SS-Männer, die von fanatischem Antikommunismus geprägt waren. Sie hatten nicht nur das Feindbild Sowjetunion, sondern misstrauten auch allen Demokraten, die nicht bedingungslos hinter den USA standen.

Jens Wernicke: Das heißt, diese Truppen sollten im Zweifelsfall auch gegen „linke Regierungen“ aktiv werden? Womit und wodurch denn genau?

-Ulrich Stoll: Reinhard Gehlen teilte noch 1956 als Chef der US-geführten „Org“ und wenige Tage, bevor er BND-Präsident wurde, den Amerikanern mit, dass er Stay-Behind-Truppen im Innern gegen deutsche Politiker einsetzen würde, falls diese Westdeutschland auf Neutralitätskurs bringen würden.

-Und eine frühe CIA-geführte Stay-Behind-Truppe, der Bund Deutscher Jugend – Technischer Dienst, hatte Anfang der 1950er Jahre ganz konkrete Pläne ausgearbeitet, wie man linke Demonstrationen bekämpfen wollte. Man würde einfach in die Menge schießen, frei nach dem Motto: „Frühes Blut spart viel Blut“. Die Truppe war also zu einem brutalen Vorgehen gegen innenpolitische Gegner bereit und wollte KPD- und SPD-Politiker auch gewaltsam aus dem Verkehr ziehen – durch Festnahme oder Mord.

Jens Wernicke: Aber, entschuldigen Sie, sind derlei Aktionen nicht vielmehr als Terrorismus denn als Partisanentum anzusehen?

-Ulrich Stoll: Ganz klar: Ja. Es kam aber nicht zu solchen Gewaltakten, weil die Bundesrepublik im Sinne der US-Interessen stabil blieb. In Griechenland und der Türkei unterstützten Stay-Behind-Truppen hingegen Militärputsche, und in Italien war die dortige Stay-Behind-Organisation „Gladio“ in Bombenattentate gegen Polizisten und Bürger involviert. Die Bereitschaft, Stay Behind gegen die eigene Bevölkerung einzusetzen, um eine kommunistische Regierungsbeteiligung zu verhindern, war da.

Jens Wernicke: Wer baute diese Organisationen denn auf und wem unterstanden sie? Die Regierenden waren offenbar ja nur zu geringen Teilen oder gar nicht mit derlei Strukturen vertraut?

-Ulrich Stoll: Die Regierung Adenauer war nicht souverän und musste die US-Geheimdienste in Deutschland gewähren lassen. Adenauer wusste sicher über Stay Behind Bescheid, denn er verhinderte ja die Strafverfolgung der Terroristen des BDJ-TD, als diese Gruppe aufgeflogen war. Die von der CIA aufgebauten Partisanen-Netze wurden 1956 dann vom BND übernommen, wodurch der Auslandsgeheimdienst rechtswidrig im Inland tätig wurde.

Jens Wernicke: Der CIA und BND stecken also – auf verschiedene Arten und Weisen und zu verschiedenen Zeiten – hinter diesen paramilitärischen Einheiten? Und das weit überwiegend ohne Wissen der Regierenden?

-Ulrich Stoll: Teile der Regierung müssen Bescheid gewusst haben, die parlamentarischen Kontrollgremien wurden jedoch systematisch getäuscht und waren bis 1990 ahnungslos.

-Der BND übernahm 1956 die Partisanen-Netze, die in Deutschland nach dem Krieg von amerikanischen, niederländischen, dänischen und französischen Geheimdiensten aufgebaut worden waren.

-Das ist übrigens eine der erstaunlichsten Erkenntnisse aus den jetzt freigegebenen BND-Akten: Nicht nur die CIA, sondern weitere westeuropäische Staaten hatten in Deutschland Stay-Behind-Partisanen rekrutiert. Was in der entsprechenden Aufzählung auffällt: Die Briten fehlen.

-Britische und US-amerikanische Dienste hatten nach dem Krieg untereinander die Länder aufgeteilt, in denen sie Untergrundtruppen aufbauten. In Österreich und Deutschland muss es daher sowohl britische als auch US-amerikanische Stay-Behind-Gruppen in den jeweiligen Besatzungszonen gegeben haben. Die Briten gewähren, anders als die Amerikaner, bis heute jedoch keinerlei Akteneinsicht. Die britische Stay-Behind-Organisation verschwindet 1956 also völlig von der Bildfläche.

Jens Wernicke: Und bezüglich der Ihnen nun vorliegenden Informationen: Wie viele Personen waren hier für welche Stay-Behind-Gliederung tätig? Und vor allem: Wie und durch wen wurde eine solche überhaupt gesteuert und gelenkt?

-Ulrich Stoll: Die größte frühe Stay-Behind-Organisation, der BDJ-TD, hatte 2.800 Kämpfer ausgebildet und plante, bis zu 7.000 Antikommunisten als Partisanen zu rekrutieren. Die vom BND geführte Stay-Behind-Organisation hatte anfangs rund 500 „Schläfer“, die als Partisanen im Kriegsfall aktiv werden sollten. Deren Zahl sank bis in die 1980er Jahre auf rund 100 Personen. Es gab aber eine unbekannte Zahl von Helfern und ein paar Dutzend hauptamtliche Offiziere. Der militärische Arm der Stay-Behind-Organisation, die als Bundeswehreinheit getarnte Lehr- und Ausbildungsgruppe für das Fernspähwesen der Bundeswehr, sollte auf bis zu 375 aktive Fallschirmspringer ausgebaut werden.

-Stay Behind wurde von der Stay Behind-Zentrale in München aus gesteuert und das Alliierte Koordinationskomitee steuerte die gemeinsamen Aktivitäten wie etwa multilaterale Übungen.

„Schon in den frühen fünfziger Jahren sorgte die BDJ-Affäre für entsprechende Schlagzeilen. Im Januar 1953 verboten mehrere Landesinnenminister den drei Jahre zuvor gegründeten Bund Deutscher Jugend (BDJ) und dessen Technischen Dienst (TD). Tatsächlich stellte das eine, der Bund, den legalen Mantel für das andere, für den konspirativ organisierten Dienst dar. Unter Leitung des Arztes und Publizisten Paul Lüth sollte mit ehemaligen Soldaten der Wehrmacht und Waffen-SS eine bewaffnete Organisation aufgebaut werden, mit der man im Falle eines Linksrucks in der Bundesrepublik oder gar des befürchteten Einmarsches der Ostblock-Armeen den Partisanenkampf aufnehmen wollte. Bei Razzien gegen die Doppelorganisation, die nach außen als Vereinigung in der Tradition der bündischen Jugend auftrat, hatte die Polizei 1952 auch Mordlisten mit Namen von prominenten SPD-Politikern wie Erich Ollenhauer gefunden.
Umfangreiche Untersuchungen der damaligen hessischen Landesregierung ergaben, dass der BDJ/TD – quasi als klandestiner Verbündeter im Kalten Krieg – von US-Geheimdiensten finanziert und mit Waffen und Bomben versorgt wurde. Und der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz stellte im November 1952 mäßig überrascht fest, dass die vom BDJ/TD verwendeten Personenblätter zu ihrer Mordliste „in Anlage und Aufbau jenen gleichen, wie sie das Bundesamt für Verfassungsschutz verwendet“. Ganz offensichtlich hatten Lüth und die Seinen entsprechende Unterstützung erhalten.“

Die Zeit: „Für Volk und Nation

Jens Wernicke: Sie widmen ein Kapitel in Ihrem Buch ja auch dem Oktoberfestattentat. Wäre denn wirklich denkbar, dass hier Paramilitärs im Auftrag von Sicherheitsdiensten oder anderen Akteuren des Tiefen Staates gegen die eigene Bevölkerung tätig geworden sind und das bis heute unentdeckt blieb? Das klingt doch sehr nach Verschwörungstheorie…

-Ulrich Stoll: Es gibt keinen Beweis, dass staatliche Stellen hinter dem Oktoberfestattentat stecken. Aber die Informationsblockade der Bundesregierung zu Stay Behind und die viel zu schnelle Festlegung auf Gundolf Köhler als Einzeltäter, der ohne Hilfe die Oktoberfestbombe gebaut, transportiert und gezündet haben soll, hat Raum für Spekulationen geschaffen.

-Das könnte die Bundesregierung durch Aktenfreigabe klären. Aber erst seit dem letzten Jahr ist dem Oktoberfestopferanwalt Werner Dietrich Einblick in Ermittlungsakten gewährt worden. Und erst jetzt ermittelt der Generalbundesanwalt wieder – auf öffentlichen Druck hin und nachdem fast alle Asservate längst vernichtet sind.

-Die Rolle des Rechtsterroristen Heinz Lembke ist auch noch vollständig ungeklärt – auch hier ein viel zu schnelles Ermittlungsende trotz deutlicher Hinweise auf Mittäter bei der Beschaffung von Waffen und Sprengstoff. Das hat Verschwörungstheorien Raum gegeben – wie jetzt auch beim NSU, den der Generalbundesanwalt ja auch nur als isoliertes Trio sehen will.

Jens Wernicke: Und derlei „Untergrundarmeen“, wie Sie sie im Buch auch nennen – nach der Abwicklung der bekannten Stay-Behind-Netzwerke ab 1991 dürfte derlei nun als „erledigt“ erachtet werden, ja? Ich frage, weil mir Wolf Wetzel im Interview vor einigen Tagen zumindest andeutete, die Staatspraxis im Bereich des NSU werfe doch mehr und mehr die Frage auf, ob dieser nicht etwa, wie gern behauptet, weniger von diesem „überwacht“ als vielmehr durch diesen überhaupt erst ermöglicht und später geschützt worden sei..

-Ulrich Stoll: Da sind wir wieder im Bereich der Verschwörungstheorien. Ich kann mir den NSU nicht als staatlich gesteuerte Terrortruppe vorstellen. Gleichwohl ist es falsch, das von V-Leuten der Geheimdienste durchsetzte Umfeld des Trios nicht genau zu durchleuchten. Da hat der Generalbundesanwalt offenbar eine Beißhemmung wie damals beim Umfeld Köhlers, wo es von V-Leuten ebenfalls wimmelte. Das nährt natürlich den Verdacht, dass staatliche Zuträger damals wie heute von Gewalttaten wussten oder sie sogar förderten.

-Zu Stay Behind will ich aber noch etwas zu bedenken geben: In den 1970er Jahren fand ein Anwerbeversuch eines hohen deutschen Offiziers im Verteidigungsministerium durch britische Offiziere statt. Es gab damals also weiterhin eine britische Stay-Behind-Gruppe in Deutschland, die bis heute geheim gehalten wird und die natürlich nie parlamentarischer Kontrolle unterlag.

-Darüber hinaus hat die Bundesregierung zwar immer betont, dass ihre Stay-Behind-Organisation seit Anfang der 1970er Jahre unbewaffnet gewesen sei. Es wurden jedoch noch in den 1990er Jahren Waffen- und Funkausrüstungslager geborgen. Das wurde uns 18 Jahre lang verschwiegen. Es ist also denkbar, dass es noch immer Stay-Behind-Sprengstoff- und Waffendepots gibt und also auch die Gefahr, dass Unbefugte diese entdecken und nutzen können.

Jens Wernicke: Damit ich nicht durcheinanderkomme: Es gab eine deutsche Stay-Behind-Organisation, die ursprünglich vom CIA aufgebaut worden war, und davon unabhängig noch mindestens eine niederländische, dänische und französische sowie eine bis heute vollkommen unerforschte britische?

-Ulrich Stoll: Ganz genau, das ist in den deutschen Papieren aktenkundig. Aber wir haben bis heute nicht die ergänzenden Akten der Alliierten zur Verfügung.

Jens Wernicke: Und mit derlei Wissen und Enthüllungen: Wie gehen Sie damit um? Welche Schlüsse ziehen Sie daraus? Was sind Ihre Wünsche und Forderungen an die politische Debatte im Land?

-Ulrich Stoll: Das Europäische Parlament hat 1990 nach der Enttarnung des Gladio-Terrornetzwerkes gefordert, dass in allen EU-Ländern Untersuchungsausschüsse eingesetzt werden. Gladio war der Übungspartner der deutschen Stay-Behind-Organisation. Doch obwohl der BND dankenswerterweise einige Akten zur Stay-Behind-Organisation freigegeben hat, werden Hinweise auf Partnerorganisationen weiterhin zurückgehalten. In nur drei Ländern gab es bisher Untersuchungskommissionen, und die wurden zudem oftmals, wie etwa in Belgien, auch noch unzureichend informiert.

-Dabei ist Stay Behind Zeitgeschichte und dieses düstere Kapitel sollte endlich europaweit untersucht und aufgearbeitet werden. Zum einen, um Spekulationen um staatlichen Terror entgegenzutreten, zum anderen, um endlich den Bürgern Europas das Ausmaß dieser ungesetzlichen und gefährlichen Aktivitäten zu offenbaren.

Jens Wernicke: Da Sie gerade noch einmal „ungesetzlich“ sagen: Wenn das parlamentarische Kontrollgremium belogen wurde und die Stay-Behind-Gruppen zumindest potentiell auch als Terroristen gedacht waren – wieso gibt es eigentlich keine Ermittlungen gegen in diese Machenschaften verstrickte Politiker, Geheimdienstler und andere Akteure? Noch jenseitiger des Grundgesetzes geht es doch gar nicht…

-Jens Wernicke: Eine solche Ermittlung könnte der Generalbundesanwalt einleiten. Er hat es jedoch 1990 nicht getan, als die Stay-Behind-Strukturen noch bestanden. Und heute dürfte es noch schwerer sein, Belege und Zeugen zu finden. Politiker wie der damalige Kanzleramtsminister Lutz Stavenhagen oder die damaligen Verteidigungsminister leben nicht mehr.

Jens Wernicke: Ich bedanke mich für das Gespräch.

-Ulrich Stoll, Jahrgang 1959, Studium der Geschichte, Literatur- und Theaterwissenschaft in München ist seit 1984 freier Journalist für den WDR (ZAK, Monitor), seit 2001 Reporter des ZDF-Magazins Frontal 21, Autor zahlreicher TV-Dokumentationen für ARD, ZDF und ARTE, darunter »Hitlers Traum von Micky Maus – Zeichentrickfilm im III. Reich« (ARTE 1999), »Im Fadenkreuz des Staates – Der Große Lauschangriff« (mit H.-C. Schultze, ARD 2004) und „Die Schattenkrieger der NATO“ (ZDF Info 2014).

-Dieser Text erschien zuerst auf den „NachDenkSeiten – die kritische Website„. Die Zweitveröffentlichung durch uns erfolgt im Rahmen der Creative Commons Lizenz 2.0 Non-Commercial, unter welcher er publiziert wurde.

Weiterschauen:

Kommentar mundderwahrheit: nie vergessen….Gladio wurde in Italien gegründet….
Wikipedia: Gladio (ital. „Kurzschwert“; von lat.Gladius) war der Deckname für eine geheime paramilitärische Einheit der NATO in Italien, die im Fall einer Invasion von Truppen des Warschauer PaktesGuerilla-Operationen und Sabotage gegen diese durchführen sollte.Ab 1950 wurden in Italien Agenten für Guerillaoperationen und Sabotage gegen Besatzertruppen des Warschauer Pakts ausgebildet. Dazu wurden europaweit geheime, illegale Waffendepots angelegt. Die Existenz der Untergrund-Armee wurde geheim gehalten und war nur einem kleinen Kreis von Regierungsmitgliedern bekannt. In den einzelnen Ländern wurde die Anwerbung und Führung der Agenten meist von Unterabteilungen der jeweiligen nationalen Geheimdienste übernommen. Die militärische Befehlsgewalt hatten die geheimen Kommandostellen Allied Clandestine Committee und Clandestine Planning Committee im NATO-HauptquartierSHAPE im belgischen Mons.[1]